Financial Literacy

Die Gewinn- und Verlustrechnung als Grundlage für Investitionsentscheidungen

Investitionsentscheidungen werden oft auf Basis unvollständiger Informationen und zumeist unter Zeitdruck getroffen. Insbesondere angesichts des Umfangs von Geschäftsberichten ist es für Aktieninvestments daher mitunter verlockend, das bisweilen etwas unübersichtliche Konvolut vorliegender Daten zu ignorieren und sich auf einige wenige Indikatoren zu konzentrieren.

Das aus der GuV einfach abzulesende Periodenergebnis bzw. dessen Veränderung zu einer Vorperiode sowie mit Hilfe einer typischen Gewinn- und Verlustrechnung schnell zu ermittelnde Kennzahlen (Margen, KGV, etc.), die noch dazu standardisiert errechnet und medial berichtet werden, mögen auf den ersten Blick oft durchaus geeignet für eine derartige Komplexitätsreduktion erscheinen.

Dieser kurze Blogbeitrag soll nun dazu dienen, der mit Rechnungslegungsthemen nicht laufend konfrontierten Leserschaft abseits der Spezifika diverser gesetzlicher Regelungen kurz und einfach darzulegen, warum eine derartige Vorgehensweise zumeist äußerst problematisch ist und keinesfalls isoliert erfolgen sollte.

Was eine GuV verrät – und was sie verschweigt

Zur Schärfung des Problembewusstseins hilft es zunächst, sich in Erinnerung zu rufen, was eine GuV eigentlich ist: es handelt sich dabei vereinfacht um eine geordnete Aufstellung von Aufwendungen und Erträgen für eine definierte vergangene Periode, deren Summe das Periodenergebnis ergibt, das positiv („Gewinn“) oder negativ („Verlust“) sein kann.

In der Negativabgrenzung zeigt sich auch schon das erste Problem: eine GuV hat Aufwendungen und Erträge und nicht etwa reine Zahlungsströme zum Inhalt (auch wenn viele GuV-Bestandteile auch Geldflüssen entsprechen werden). Es ist also beispielsweise denkbar (wenn auch nicht unbedingt sehr wahrscheinlich), dass ein Unternehmen mit einem herausragenden Gewinnausweis in der letzten Periode schon in Kürze seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können wird. Es ist auch möglich, dass gute Ergebnisse in der GuV über mehrere Perioden mit negativen operativen Cashflows korrelieren, was Zweifel an der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells der Unternehmung angebracht erscheinen ließe.

Auch zeigt eine GuV nicht das Vermögen und die Schulden einer Gesellschaft; gerade der Vermögens- und Finanzierungsstruktur kommt aber erhebliche Bedeutung für die Abschätzung künftiger Verhältnisse zu. Ein Blick auf die Bilanz schafft hier Abhilfe, erfordert aber auch eine Würdigung der Bewertungsmethoden, der unternehmensindividuellen Ausübung von Wahlrechten, etc.

Vergangenheit ≠ Zukunft

Vor allem befasst sich eine GuV mit der Vergangenheit (z.B. dem letzten Geschäftsjahr), d.h., der kundige Leser muss sich die Frage stellen, inwieweit die dargestellten vergangenheitsbezogenen Daten Aussagekraft für die Zukunft haben. Gab es z.B. Einmaleffekte in der abgelaufenen Periode, die so nicht wiederkehren werden (hier helfen oft die Erläuterungen in Anhang und Lagebericht oder bisweilen auch schon die Postenbezeichnung)? Gelten für die Zukunft noch die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Marktdynamiken oder muss für Folgeperioden mit erheblichen Änderungen gerechnet werden (Ablauf von Patenten, Markteintritt von Konkurrenten, erhebliche Bedarfe an Ersatzinvestitionen, Veränderungen des Zinsniveaus, sonstige Änderungen der politischen oder makroökonomischen Rahmenbedingungen, etc.)?

Vergleichen hilft

Auch die Fokussierung auf lediglich eine Periode erlaubt nur eine schlaglichtartige Momentaufnahme. Zwar verlangen die meisten Jurisdiktionen die Darstellung von zumindest 2 Perioden; für die Beobachtung großer Unternehmenstrends wird dies aber oft nicht ausreichend sein. Die gute Nachricht ist aber, dass diesem Umstand durch Konsultation vergangener Geschäftsberichte zumeist recht leicht Abhilfe geschaffen werden kann – aber eben nur, insoweit diese auch vergleichbar sind. Beispielsweise werden Verkäufe oder Ankäufe wesentlicher Unternehmensteile in Vorperioden die Vergleichbarkeit mehrerer nebeneinandergelegter Jahresabschlüsse naturgemäß einschränken oder gar verunmöglichen. Daneben können natürlich auch Vergleiche mit anderen Unternehmen derselben Branche bei sorgfältiger Analyse sehr aufschlussreich sein.

Warum man eine GuV trotzdem lesen sollte

Ist eine GuV nun aber völlig nutzlos für Anlageentscheidungen? Diese Frage kann mit Gewissheit verneint werden. Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) als Quotient aus Kurs und Periodengewinn kann für die Abschätzung, ob eine Aktie verhältnismäßig teuer oder billig ist, hilfreich sein. Margenberechnungen geben Aufschlüsse über die Profitabilität / Kostenstruktur einer Gesellschaft, etc. In Verbindung mit Bilanzinformationen lassen sich Kennzahlen wie Umschlagshäufigkeiten o.ä. berechnen. Soweit derartige Kennzahlen unterstützend und nicht isoliert herangezogen werden, stellen sie mitunter einen erheblichen Mehrwert in der Fundamentalanalyse dar.

Es wird aber ratsam sein, derartige Überlegungen mit der gebotenen Vorsicht und kontextbezogen anzustellen. Insbesondere sind Vergleiche über mehrere Perioden und innerhalb der Branche anzuraten. Dabei gilt es natürlich auch, sich über die Einschränkungen derartiger Gegenüberstellungen eine Meinung zu bilden (so sind z.B. zwei Immobilienunternehmen mit völlig unterschiedlichem Investitionsfokus in Bezug auf Geographie oder Nutzungsart nur bedingt vergleichbar, die Abschlüsse zweier Unternehmen können nach unterschiedlichen Rechtsnormen erstellt worden sein, innerhalb des gleichen Regelwerks – z.B. IFRS – können Wahlrechte unterschiedlich ausgeübt worden sein, etc.). Generell wird es wohl sinnvoll sein, sich in seinen Betrachtungen der von Unternehmensseite veröffentlichen Informationen nicht nur auf die GuV zu beschränken, sondern auch Bilanzen, Kapitalflussrechnungen, Anhänge und Lageberichte zu würdigen und sich darüber hinaus eine eigene Meinung über das Branchen- und gesamtwirtschaftliche Umfeld zu bilden

Auf jeden Fall sollte man sich immer der großen Unsicherheit bewusst sein, die Meinungsbildungen über die Zukunft mit sich bringen und im Hinterkopf behalten, dass unter Umständen alle oder zumindest ein Großteil der verfügbaren Informationen im gegenwärtigen Kurs bereits verarbeitet sind und daher Prognosevorteile erst gar nicht zu erzielen sind.

Eine genaue Durchsicht der veröffentlichten Informationen kann aber sehr wohl wesentlich dazu beitragen, Risiken besser einzuschätzen und zu einer eigenen Einschätzung über ein Unternehmen zu gelangen.

Klar ist: Auch die beste Analyse wird ein Aktieninvestment nicht vom Risiko, das der Unternehmung innewohnt, befreien können. Hier bietet sich – wenig überraschend – eine Risikominderung durch Diversifikation an – siehe hierzu auch den Blogbeitrag von G. Artner.

 

Autor*in

Wilhelm Bayer

Wilhelm Bayer leitet die Abteilung Controlling & Finance der S IMMO AG. In seinen Verantwortungsbereich fällt unter anderem die Konzernbilanzierung.