Financial Literacy

Zuverdienst durch Wertpapiere

Wir haben Steuerberaterin Silvia Simon von EOS Partner zum Interview getroffen und sie gefragt, was es bei der Besteuerung von Börsengewinnen zu beachten gilt.

Wie werden Gewinne durch Aktien & Co in Österreich ganz allgemein versteuert?

Silvia Simon: Realisierte Gewinne und laufende Erträge aus Aktien & Co (Dividenden, Zinsen aus Anleihen,..) werden mit Kapitalertragssteuer (KESt) in der Höhe von 27,5 % besteuert. Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Österreich grundsätzlich keinen Freibetrag. Bei einem österreichischen Depot behält in der Regel die depotführende Bank die KESt automatisch ein. Damit ist die Steuer abgegolten. Das heißt, diese Erträge sind im Normalfall nicht mehr in der Steuererklärung zu berücksichtigen und beeinflussen so auch nicht den Steuersatz möglicher anderer Einkünfte.

Ein wichtiger Punkt sind hierbei noch Spesen: Fallen beim Kauf von Wertpapieren Gebühren an, etwa ein Ausgabeaufschlag, verringern diese den zu versteuernden Gewinn nicht.

Und wie werden Verluste berücksichtigt?

Silvia Simon: Bei Verlusten wird es komplexer: Unter gewissen Voraussetzungen können realisierte Veräußerungsverluste mit realisierten Veräußerungsgewinnen und laufenden Erträgen wie z.B. Dividenden, Anleihezinsen, Fondserträgen etc. verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Sparbuchzinsen ist beispielsweise nicht möglich. Sofern die Kapitalanlagen bei derselben Bank gehalten werden, führt diese normalerweise einen automatischen Verlustausgleich am Depot durch.

Werden Steuern auf Börsengewinne automatisch einbehalten oder müssen diese beim Finanzamt gemeldet werden?

Silvia Simon: Bei den meisten inländischen und im Inland bezogenen ausländischen Kapitalerträgen wird die Kapitalertragssteuer bereits von der inländischen Bank, die das Depot führt, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bei Depots im Ausland ist dies nicht der Fall, diese Kapitaleinkünfte sind in die Steuererklärung aufzunehmen.

Angenommen Petra arbeitet als Lehrerin und lukriert nebenbei etwas Geld über Investments, die über einen Robo Advisor in Deutschland laufen. Worauf muss sie punkto Steuer aufpassen?

Silvia Simon: Petra erzielt einerseits Einkünfte als Lehrerin in Österreich, andererseits hat sie Kapitaleinkünfte im Ausland bei denen in der Regel Quellensteuer in Deutschland einbehalten wird. Dabei handelt es sich um eine Art Ertragssteuer. Gleichzeitig werden die ausländischen Börsen-Erträge auch in Österreich besteuert.

Denn eine in Österreich ansässige Person ist grundsätzlich mit allen Erträgen steuerpflichtig, also müssen auch Erträge aus Deutschland versteuert werden. Wenn in Deutschland schon Quellensteuer einbehalten wurde, kann diese in Österreich angerechnet werden. Oftmals ist es aber auch notwendig, sich diese Steuer rückerstatten zu lassen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. In solchen Fällen kann ein(e) SteuerberaterIn hilfreich sein.

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Simon.

Im Folgeinterview gibt MMag. Silvia Simon Einblicke in das Thema Steuern und Immobilienbesitz.

Autor*in

Sandra Hengstermann

Sandra Hengstermann arbeitet bei der S IMMO AG in der Abteilung Unternehmenskommunikation & Investor Relations. Als stellvertretende Pressesprecherin verantwortet sie neben der klassischen Medienarbeit die Social Media Kanäle des Unternehmens, wie auch diesen Blog. In ihrer Freizeit liebt sie Reisen, gutes Essen und Sport.