Financial Literacy

Finanzwissen kompakt: Die Hauptversammlung

Durch den Kauf von Aktien erwirbt man Anteile an einem Unternehmen und damit auch Vermögens, Verwaltungs- und Stimmrechte. Letztere können auf einer Hauptversammlung ausgeübt werden. Die Teilnahme ist freiwillig und kann durchaus lohnenswert sein – immerhin kann man dort auch als Privataktionärin oder -aktionär dem Vorstand Fragen stellen und Lob oder Kritik äußern.

Was ist eine Hauptversammlung?

Die Hauptversammlung, kurz HV genannt, ist neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat eines von drei Organen einer Aktiengesellschaft. Sie muss einmal jährlich innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres stattfinden. Für Privataktionärinnen und -aktionäre ist die HV der Ort, um ihre Mitspracherechte auszuüben. Sie können bei Beschlüssen abstimmen und dem Vorstand zu einzelnen Tagesordnungspunkten persönlich Fragen stellen, die in der Regel auch beantwortet werden müssen (Auskunftsrecht).

Was entscheidet die Hauptversammlung?

Die Hauptversammlung entscheidet unter anderem über die Gewinnverwendung (Dividende). Sie wählt den Aufsichtsrat sowie den Abschlussprüfer. Darüber hinaus stimmt sie darüber ab, ob Vorstand und Aufsichtsrat für das vorangegangene Geschäftsjahr entlastet werden.

Was passiert auf einer Hauptversammlung?

Neben den Aktionärinnen und Aktionären nehmen an einer Hauptversammlung immer auch der Vorstand sowie der Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft teil. Darüber hinaus ist auch ein Notar anwesend, um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft und um die HV zu protokollieren.

Nach der Begrüßung durch die oder den Aufsichtsratsvorsitzende/n folgt der Ablauf der Tagesordnung. Meist erläutern die Vorstände das abgelaufene Geschäftsjahr mit einer kurzen Präsentation und die unterschiedlichen Beschlussvorschläge werden vorgetragen. Darunter fallen zum Beispiel der Vorschlag für eine Dividende und deren Höhe; wer die Gesellschaft künftig prüfen oder welche Personen neu in den Aufsichtsrat gewählt werden sollen.

Danach findet meist eine sogenannte Generaldebatte statt, in der Aktionärinnen und Aktionäre Fragen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten an den Vorstand richten können. Damit die Veranstaltung nicht ewig dauert, kann die Redezeit begrenzt werden. Im Anschluss kommt es zur Abstimmung. Die dabei erforderliche Mehrheit ist abhängig vom Beschlussgegenstand bzw. der Satzung der Gesellschaft. Viele Hauptversammlungen enden anschließend mit einem Buffet, das sich meist großer Beliebtheit erfreut.

Wie kann ich an einer Hauptversammlung teilnehmen?

Um an der Hauptversammlung einer österreichischen Aktiengesellschaft teilnehmen zu dürfen, müssen Sie bis zum Ende des 10. Tages vor der HV Aktien des jeweiligen Unternehmens besitzen. Dieser Tag wird Nachweisstichtag oder record date genannt. Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, benötigen Sie von Ihrer depotführenden Bank oder Ihrem Onlinebroker eine sogenannte Depotbestätigung. Diese müssen Sie dem Unternehmen rechtzeitig zukommen lassen.

Wenn Sie selbst keine Zeit haben an der HV teilzunehmen, aber trotzdem gerne mitabstimmen wollen, können Sie mit einer Vollmacht Ihre Stimmrechte an eine Vertretung übertragen. Diese kann jede beliebige Person sein. Üblicherweise werden Verwandte oder Bekannte sowie Anlegerschutzverbände wie der IVA oder die eigene Depotbank bestimmt.

Was sollten Sie noch wissen?

Wichtige Informationen wie die Einladung inklusive Tagesordnung, die Beschlussvorschläge, der Vorschlag für die Gewinnverwendung oder Vollmachtsformulare müssen vor der Hauptversammlung auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden. Dadurch haben die Aktionärinnen und Aktionäre die Gelegenheit, sich auf die Hauptversammlung vorzubereiten. Darüber hinaus sind in der Einladung auch alle wichtigen Fristen (Nachweisstichtag und Stichtag für die Depotbestätigung) vermerkt.

HV Fun Facts

Eine Hauptversammlung kann manchmal richtig lange dauern. Stärken Sie sich also ausgiebig davor, damit man Ihr Bauchgrummeln nicht noch aus der letzten Reihe hört oder Sie in wichtigen Momenten den Saal verlassen müssen. Darüber hinaus erfreuen sich die angebotenen Buffets meist so großer Beliebtheit, dass Sie mit ein wenig Pech gar nichts mehr bekommen.

Die Teilnehmerzahl bei Hauptversammlungen kann stark variieren. Bei großen, im DAX gelisteten Unternehmen sind schon mal bis zu 8.000 Menschen vor Ort. Auch eine Arena als Veranstaltungsort ist in solchen Fällen nicht unüblich. In Österreich bleibt es meist bei kleineren Dimensionen – natürlich abhängig von der Größe des Unternehmens, dem Streubesitz der Aktien und ob sich die Aktie im ATX befindet oder nicht.

 

Autor*in

Angelika Scheid

Angelika Scheid war von 2009 bis Sommer 2017 bei der S IMMO AG in der Abteilung Unternehmenskommunikation & Investor Relations tätig. Sie verantwortete in dieser Zeit unter anderem die S IMMO Website, die interne Kommunikation und die Online-Werbung. Privat liebt sie Outdoor-Urlaub, insbesondere in den Bergen Osttirols.