Investor Relations

Der Geschäftsbericht im Wandel der Zeit

Ende dieser Woche veröffentlichen wir unseren Bericht zum Halbjahresergebnis. Anfang des Jahres haben wir im Zuge unserer Jubiläumsinterviews mit Sylwia Milke, Projektleiterin der Berichtslegung, auf ihre Zeit bei der S IMMO zurückgeblickt.

10 Jahre S IMMO, eine Babypause und 9 Geschäftsberichte, die unter ihrer Federführung entstanden sind, später haben wir Sylwia noch einmal zum Interview gebeten und nachgefragt, wie sich der Geschäftsbericht und seine Erstellung in all diesen Jahren verändert haben.

Sylwia, vor ein paar Jahren hast du uns auf dem S IMMO Blog erzählt, das oberste Gebot für einen guten Geschäftsbericht sei ein detaillierter Zeitplan. Stimmst du dieser Aussage heute noch genauso zu wie damals? Haben sich Prioritäten möglicherweise verschoben?

Prinzipiell stimmt das noch immer. Das Timing ist das A und O des Projektmanagements und der Zeitplan eine wichtige Voraussetzung für das Einhalten der Deadlines. Manchmal nützt einem allerdings der beste Zeitplan nichts und es treten Umstände ein, die einen zwingen, Deadlines zu verschieben. Als Projektleiterin braucht es dann Flexibilität und Voraussicht. Und spätestens in der Endphase des Berichts ist ein Zeitpuffer essenziell. Eine Berichts- bzw. Ergebnisveröffentlichung ist im Finanzkalender fixiert und der Termin lässt sich nicht einfach mal so verschieben. Da müssen alle Abläufe einwandfrei funktionieren. Hakt es irgendwo, ist möglicherweise das gesamte System davon betroffen.

Welche Herausforderungen birgt die Erstellung eines Geschäftsberichts generell?

Die inhaltliche Komponente ist äußerst komplex, also die Beschaffung der Informationen aus den unterschiedlichen Abteilungen mit den folgenden Feedbackschleifen. Ein Geschäftsbericht fasst unglaublich viele Aspekte eines Unternehmens zusammen. Da gibt es einen gewaltigen Zahlenteil aus dem Controlling, aber auch einen Risikobericht, der die unterschiedlichsten Fachbereiche betrifft, einen Imageteil, einen Ausblick auf die Strategie und so weiter und so weiter. Die Anforderungen sind außerdem laufend Änderungen unterworfen. Es ist meine Aufgabe, hier den Überblick zu behalten, die rechtlichen Anforderungen zu kennen und die Inhalte zu koordinieren. Nur dann ist sichergestellt, dass unsere Aktionärinnen und Aktionäre einen umfassenden Einblick in das Unternehmen gewinnen können und auch Analysten und institutionelle Investoren alle Informationen finden, die sie benötigen.

Wie haben sich die Anforderungen an einen Geschäftsbericht über die letzten Jahre verändert?

Ich denke, die wichtigsten Veränderungen betreffen die gesetzlichen Vorgaben, die laufend an die Bedürfnisse und zum Schutz der Investorinnen und Investoren angepasst werden. So haben wir für das Geschäftsjahr 2017 erstmals auch einen nichtfinanziellen Bericht veröffentlicht und damit dem NaDiVeG, also dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, Rechnung getragen.

Seit dem Geschäftsjahr 2020 müssen börsennotierte und nach IFRS-bilanzierende Konzerne laut der European Securities and Markets Authority (ESMA) ihre Konzernabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung) zusätzlich in dem maschinenlesbaren Dateiformat ESEF (European Single Electronic Format) veröffentlichen. Die Idee dahinter ist, dass auf diese Weise die Finanzdaten verschiedener Unternehmen leichter vergleichbar sind. Das ist als Idee sehr begrüßenswert, hat uns in der Umsetzung aber doch das eine oder andere graue Haar gekostet. 😉

Bringen neue Tools zur Berichterstattung Erleichterung in den Prozess?

Natürlich ist auch die Berichtslegung fortlaufenden Optimierungen und vor allem auch einer stetigen Digitalisierung unterworfen. Die Anforderung, einen Teil des Jahresfinanzberichts in einem maschinenlesbaren Format veröffentlichen zu können, erfordert zum Beispiel auch eine neue Technologie und ein entsprechendes Redaktionssystem. Der zusätzliche zeitliche Aufwand, den der maschinenlesbare Bericht mit sich brachte, konnte durch Optimierungen an anderer Stelle kompensiert werden. So können wir mittlerweile weitestgehend automatisiert Informationen ins Redaktionssystem übernehmen. Das spart Zeit und eliminiert Fehler.

Ein Blick in die Zukunft: Welche Änderungen werden in den nächsten Jahren auf dich als Projektleiterin zukommen?

Ab dem Geschäftsjahr 2022 müssen nicht nur der Konzernabschluss, sondern der gesamte Anhang im maschinenlesbaren Format ESEF, veröffentlicht werden. Es müssen also weitere Berichtsteile getagged werden.

Darüber hinaus bringt die Überarbeitung der NFI-Richtlinie (Nichtfinanzielle Erklärung) eine erhebliche Erweiterung der Berichtspflichten mit sich. Gelten soll das Ganze für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2023. So soll beispielsweise ein verpflichtend anzuwendender EU-Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen (EU SRS). Ebenso soll es eine Prüfungspflicht und eine verpflichtende Offenlegung im Lagebericht geben. Damit fällt auch die Wahlmöglichkeit der separaten Berichterstattung weg. Langfristig sollen zudem die Nachhaltigkeitsinformationen im ESEF-Format, also maschinenlesbar, veröffentlicht werden.

Ist von diesen Entwicklungen auch die Quartalsberichterstattung betroffen?

Die Quartalsberichtsberichterstattung erfolgt auf Grund des geänderten Regelwerks für das Prime-Market-Segment der Wiener Börse – also dem Segment mit den höchsten Transparenzpflichten – freiwillig und in verkürzter Form, weshalb sich die Auswirkungen auf die Quartalsberichte in Grenzen halten.

Der Halbjahresbericht ist von den Auswirkungen noch eher betroffen, weil er verglichen mit den restlichen Quartalen umfangreicher ist. Bislang muss aber auch der Halbjahresbericht nicht verpflichtend im ESEF-Format veröffentlicht werden.

Wann bist du mit einem Geschäftsbericht richtig zufrieden?

Wenn er fertig ist 😉. Nein, natürlich sind die Ansprüche höher. Ich finde, ein Geschäftsbericht ist dann gelungen, wenn er einen umfassenden Einblick gibt, die unterschiedlichen Zielgruppen gut abholt, trotz aller rechtlicher Anforderungen lesbar bleibt und natürlich streben wir auch optisch (also im Layout, bei den Fotos etc.) ein rundes Bild an. Das Gefühl, ihn dann nach einigen intensiven Monaten fertig gedruckt in der Hand zu haben, ist schon etwas Besonderes.

Autor*in

Sandra Hengstermann

Sandra Hengstermann arbeitet bei der S IMMO AG in der Abteilung Unternehmenskommunikation & Investor Relations. Als stellvertretende Pressesprecherin verantwortet sie neben der klassischen Medienarbeit die Social Media Kanäle des Unternehmens, wie auch diesen Blog. In ihrer Freizeit liebt sie Reisen, gutes Essen und Sport.